Unsere Neopren-Produkte sind hautverträglich und entsprechen sämtlichen aktuellen europäischen Vorgaben hinsichtlich Schadstoffbelastung und Umweltverträglichkeit.
Für Gummi- oder Kunststoffprodukte gelten seit Ende 2015 EU-weit neue Grenzwerte für krebserregende Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
Gummi- oder kunststoffhaltige Erzeugnisse dürfen demnach nur noch 1 mg/kg eines der acht definierten krebserregenden PAK enthalten. Spielzeug und Babyartikel werden noch strenger reguliert. PAK sind krebserregend, können das Erbgut verändern und haben fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. Sie können in der Umwelt schlecht abgebaut werden und reichern sich in Organismen an. Seit dem 27.12.2015 gelten die neuen Grenzwerte EU-weit, die Beschränkung gilt auch für Importartikel. Hersteller und Importeure müssen die Einhaltung der neuen Grenzwerte sicherstellen.
Das GS-Zeichen ist im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt.
Die Vergabe für bestimmte Produktgruppen ist freiwillig und erfolgt
nur auf Antrag des Herstellers durch akkreditierte Prüfstellen.
Das in Deutschland gebräuchliche GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") garantiert, dass die gesetzlichen Anforderungen an das Produkt eingehalten werden. Hinsichtlich krebserregender PAK´s sind die Anforderungen zur Erlangung dieses Gütesiegels nochmals höher als die gesetzlichen EU-Grenzwerte, die seit 2015 zu erfüllen sind.
Unsere Produkte erfüllen alle Anforderungen für die GS-Kennzeichnung in den Kategorien 2 und 3.
Mit unserer neuen Produktgruppe VLP erfüllen wir darüber hinaus die Kriterien der Kategorie 1 („Materialien, die dazu bestimmt sind, in den Mund genommen zu werden, oder Materialien in Spielzeug mit bestimmungsgemäßem und längerfristigen Hautkontakt länger als 30 s“).